AWO Betreuungsverein Koblenz Hauptnaviagtion
Zentrales Vorsorgeregister soll erweitert werden: Vorsorgedokumente künftig vollständig abrufbar
Das Zentrale Vorsorgeregister soll ausgebaut werden. Künftig sollen dort nicht mehr nur Angaben zum Bestehen von Vorsorgedokumenten gespeichert werden können, sondern auf Wunsch auch elektronische Abschriften der Dokumente selbst. Das kann im Ernstfall wertvolle Zeit sparen.
Nach den vorgesehenen Neuregelungen sollen ab dem 01.10.2026 elektronische Abschriften
von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen im Zentralen
Vorsorgeregister (ZVR) hinterlegt werden können. Betreuungsgerichte sowie Ärztinnen und
Ärzte könnten dann im Bedarfsfall nicht nur feststellen, dass ein Vorsorgedokument
vorhanden ist, sondern auch unmittelbar dessen Inhalt einsehen.
Bislang enthält das Register vor allem Informationen darüber, ob eine Vorsorgevollmacht,
Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung existiert und wo sie aufbewahrt wird.
Ärztinnen und Ärzte können bereits seit 2023 entsprechende Registerinformationen und die
Kontaktdaten hinterlegter Vertrauenspersonen abrufen. Künftig soll nun auch der Inhalt der
Dokumente schneller verfügbar sein.
Für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer ist die geplante Änderung vor allem deshalb
interessant, weil Vorsorgeentscheidungen damit leichter und schneller berücksichtigt werden
können.
Die Registrierung bleibt freiwillig. Zunächst sollen elektronische Abschriften
allerdings über besonders zugelassene institutionelle Nutzerinnen und Nutzer eingestellt
werden können. Dazu können beispielsweise Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine,
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare gehören.
Die Bundeskonferenz der Betreuungsvereine begrüßt die Erweiterung grundsätzlich, sieht bei
der praktischen Umsetzung aber noch Klärungsbedarf. So sollen Betreuungsvereine erst nach
einem gesonderten Antrags- und Zulassungsverfahren als institutionelle Nutzer zugelassen
werden. Die Bundeskonferenz weist außerdem darauf hin, dass die Mitwirkung an der
Registrierung für die Vereine eine zusätzliche Aufgabe darstellen kann.
Offen ist aus ihrer Sicht insbesondere, wie die Gebühren abgewickelt werden und welche
Aufgaben künftig bei den Betreuungsvereinen, den Betreuungsbehörden und den
vorsorgenden Personen selbst liegen sollen. Eine Verlagerung der Gebührenabwicklung auf
die Vereine könnte nach Einschätzung der Bundeskonferenz zusätzlichen
Verwaltungsaufwand verursachen.
Die Bundeskonferenz fordert deshalb klarere Vorgaben zum Zulassungsverfahren, zur
Gebührenzahlung und zur Aufgabenverteilung. Zusätzliche Aufgaben könnten
Betreuungsvereine zudem nur übernehmen, wenn der dadurch entstehende Mehraufwand
auch finanziert werde.
Für Sie bedeutet die geplante Erweiterung vor allem: Vorsorgedokumente könnten im
Ernstfall künftig schneller zur Verfügung stehen. Bis die neuen Möglichkeiten tatsächlich
genutzt werden können, müssen jedoch noch die organisatorischen und praktischen
Einzelheiten geklärt werden.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesnotarkammer zum Ausbau des Zentralen Vorsorgeregisters;
Stellungnahme der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine zur Neufassung der Vorsorgeregister-Verordnung vom 21.01.2026